Häufige Vorwürfe, mit denen wir es in unserer anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsordnungs­widrigkeitenrechts zu tun haben, sind unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen, unzureichende Ladungssicherung sowie Telefonieren während der Fahrt.

Je nach Schwere des zur Last gelegten Ordnungswidrigkeiten­vorwurfs droht unter anderem auch hier die Verhängung eines Fahrverbotes.

Insbesondere auch deshalb empfehlen wir, möglichst umgehend einen versierten und erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen.

Zu beachten ist insbesondere, dass teilweise kurze Fristen greifen. Wird Ihnen beispielsweise ein Bußgeldbescheid zugestellt, so haben Sie ab dem Tag der Zustellung lediglich zwei Wochen Zeit, um einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Es ist stets anzuraten, dass in jedem Fall (zunächst) vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden sollte, um sich alle Optionen bezüglich des weiteren Vorgehens/der weiteren Verteidigung offen zu halten.

Wir fordern stets die Akte zur Einsichtnahme von der Verfolgungsbehörde an.

Nach umfassender Überprüfung des Akteninhaltes stimmen wir dann die weitere Verteidigungsstrategie konkret mit Ihnen ab.

Bei Verkehrsordnungs­widrigkeitenverfahren gelingt es uns doch sehr häufig, eine Einstellung zu erreichen.

Dies ist bei zur Last gelegten Geschwindigkeits­überschreitungen beispielsweise dann angezeigt, wenn die Messung nicht verwertbar ist, weil z. B.  Messfehler vorliegen.

Gegebenenfalls werden von hier aus auch geeignete Sachverständige hinzugezogen, um die Messung als solche zu überprüfen.

Häufig wird von Betroffenen bei Verkehrsunfällen verkannt, dass der Ausgang des Verkehrsordnungs­widrigkeitenverfahrens nicht nur für sich genommen wichtig ist. Es werden nämlich, je nach Ausgang des Verfahrens, hier häufig „die Weichen gestellt“, was eine zivilrechtliche Quotelung von Unfallersatzansprüchen betrifft.

Auch deshalb ist es wichtig, möglichst umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen.

Bestenfalls sollte dies bereits erfolgen, sobald Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Ihre sachkundige und professionelle Betreuung leistet insofern der Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Herr Wolfgang A. Linz.