Grundsätzlich braucht jeder eine Fahrerlaubnis, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt. Die amtliche Bescheinigung der Fahrerlaubnis (Führerschein) muss von dem Fahrzeugführer mitgeführt und auf entsprechende Aufforderung, insbesondere anlässlich polizeilicher Kontrollen, vorgelegt werden.
Es ist häufig so, dass die Möglichkeit der Nutzung der Fahrerlaubnis bzw. ein drohender Entzug der Fahrerlaubnis für den betreffenden Verkehrsteilnehmer absolut existenzielle Bedeutung hat. Dieser Verantwortung sind wir uns als versierte Ansprechpartner bewusst.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht insbesondere dann, wenn unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Alkohol ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt worden ist.
Wenn in dem so genannten Fahreignungsregister in Flensburg 8 Punkte erreicht sind, so kommt es auch in diesen Fällen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Neu-/Wiederteilung der Fahrerlaubnis ist häufig nur über das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung („MPU“) erreichbar.
Diese Untersuchung wird im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, was eigentlich eine Fehlbezeichnung ist. Es ist nämlich keineswegs so, dass bei der Anordnung einer MPU in irgendeiner Art und Weise davon auszugehen ist, dass der Adressat dieser Anordnung „dumm“ ist.
In entsprechenden Fällen ist es jedoch auf jeden Fall sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen, ob die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung überhaupt gerechtfertigt ist.
Wenn die Anordnung der MPU nicht rechtlich angreifbar ist, dann können wir Sie beispielsweise auf die anstehende Untersuchung rechtlich vorbereiten.
Im Zusammenhang mit allen Fragen/Problemen zum Führerschein ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Wolfgang A. Linz Ihr engagierter Berater.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.