Wenn Sie selber oder ein naher Angehöriger Opfer einer Sraftat werden, so hat dies zumeist eine Vielzahl negativer Auswirkungen.

Die Tat und ihre Konsequenzen quälen Sie in psychischer Hinsicht. Finanzielle Auswirkungen stellen eine weitere Belastung für Opfer, Angehörige oder Hinterblieben dar. Die Strafverfolgung des Täters erfolgt regelmäßig unter Einbeziehung des Geschädigten als Zeugen. Dies beginnt im Ermittlungsverfahren und endet nicht selten damit, dass der Geschädigte als Zeuge zur Hauptverhandlung geladen wird. Eventuell will das Opfer sich auch aktiv am Strafverfahren im Wege der Nebenklage beteiligen und / oder Entschädigungs- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Letzteres gegebenfalls im Wege eines Adhäsionsverfahrens.

Um die vorstehenden Belastungen zu minimieren und effektiv wirtschaftliche Kompensation und persönliche Genugtuung zu erlangen, sollte fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine ideale Besetzung hierfür sind entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte, wie die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Markus J. Herzog und Wolfgang A. Linz.Linz.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung unter allen vorgenannten Aspekten. Wir vertreten Sie während des Ermittlungsverfahrens und begleiten Sie zu Vernehmungen, wenn Sie dies wünschen. In der Hauptverhandlung verteten wir Sie – je nach Wunsch – als Zeugenbeistand oder als Nebenklagevertreter. Wir kümmern uns umfassend um Ihre finanziellen Ansprüche. Kontaktieren Sie uns!