Das private Baurecht hat die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Beteiligten an einer Baumaßnahme zum Gegenstand; es ist also in erster Linie Bauvertragsrecht. Es regelt mithin die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber einer Baumaßnahme einerseits und Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen und Handwerkern andererseits.
Die zugrunde liegenden Normen entstammen dem Werkvertragsrecht. Darüber hinaus gibt es aber noch andere Rechtsquellen wie die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), hier insbesondere deren Teil B, die im Wege der Einbeziehung Eingang in die Verträge finden können. Diese modifizieren dann das Werkvertragsrecht des BGBs ergänzen oder verdrängen es. Nicht selten ergeben sich auch Fragen zur Vergütung von Architekten bzw. Ingenieuren. In diesen Fällen ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren) ein Thema.
In allen Phasen einer Baumaßnahme kann anwaltliche Beratung bzw. Vertretung angezeigt sein. Wünschen Sie eine Vorabprüfung von Vertragsunterlagen oder fragen Sie sich, wie Sie Ihren Werklohn absichern können oder sind Sie schon von „Pfusch am Bau“ betroffen und müssen jetzt „retten, was zu retten ist“, also zum Beispiel auch über ein vorläufiges Beweisverfahren nachdenken, ist Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz Ihr Ansprechpartner in unserem Haus.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.