Der Begriff Grundstücksrecht bezieht sich auf alle Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Grundstücken als solchen und deren Erwerb oder Veräußerung ergeben können.
Hier ist zunächst an die verschiedenen Rechte an einem Grundstück zu denken, wie dem Eigentum oder dem Erbbaurecht.
Auch in diesen Kontext gehören die sogenannten dinglichen Rechte, wie Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Reallast, dingliches Vorkaufsrecht und insbesondere auch die Grundpfandrechte Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld.
Beim Erwerb bzw. der Veräußerung eines Grundstücks durch zum Beispiel (Ver-) Kauf oder Schenkung gibt es das gesetzliche Formerfordernis der notariellen Beurkundung; teilweise sind auch behördliche Genehmigungen erforderlich.
Nach vertraglicher Einigung muss der Vertragsinhalt noch durchgeführt werden, wobei u. a. Eintragungen im Grundbuch erfolgen müssen.
Ein guter Ansprechpartner ist hier natürlich stets der beurkundende Notar. Dieser ist allerdings den Vertragspartnern gegenüber neutral und hat lediglich eine Aufklärungspflicht. Wünschen Sie indes parteiliche Beratung und Unterstützung bei Grundstücksgeschäften, sei es im Bereich der Vertragsgestaltung und Vertragserarbeitung vor der Beurkundung, sei es im Beurkundungstermin oder sei es auch im Nachgang hierzu, bedarf es der Inanspruchnahme eines Rechtanwaltes. Zuständig in unserem Haus sind hierfür Rechtsanwalt Markus J. Herzog und Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz.
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