Das Familienrecht beschäftigt sich mit den mannigfaltigen Rechtsbeziehungen, die sich zwischen Personen ergeben können, im Zusammenhang mit Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.
Hier wären zunächst die Ehesachen zu nennen, also zum Beispiel die Scheidung oder die Aufhebung einer Ehe. Ferner ist das eheliche Güterecht hier zu verorten oder auch der Themenkomplex Versorgungsausgleich. Parallele Fragen stellen sich natürlich auch im Bereich der Lebenspartnerschaften. Aber auch voreheliche Angelegenheiten wie das Verlöbnis und seine Auswirkungen gehören zum Familienrecht.
Unterhaltsfragen zwischen Eheleuten oder Geschiedenen sowie zwischen Verwandten, insbesondere zwischen Eltern und Kindern, bilden eine weiteren Schwerpunkt im Familienrecht.
Der Bereich der Kindschaftssachen, wie z.B. insbesondere Frage zur elterlichen Sorge, zum Umgang oder zur Herausgabe eines Kindes, fällt auch in dieses Rechtsgebiet, ebenso wie die Abstammungssachen und Adoptionssachen.
Zuständig in unserer Sozietät ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Birgit Jäger-Linz.
Neben diesen Fragen gehört aber ebenso der Bereich der Gewaltschutzsachen, sowie die Themenbereiche Wohnungszuweisung und Haushaltssachen hierher.
Zuständig in unserer Sozietät ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Birgit Jäger-Linz.
Gerne hilft sie Ihnen sachkundig weiter, wenn Sie sich zum Beispiel fragen, ob der Kindesunterhalt, den Sie bezahlen, noch zutreffend ist, wenn Sie sich eine Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Trennung/Scheidung bilden wollen oder wenn Sie sich die elterliche Mitsorge für Ihr Kind wünschen, die Kindesmutter damit aber nicht einverstanden ist.
Ebenso ist sie Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie sich trennen wollen, weil häusliche Gewalt in Ihrer Beziehung ein Thema (geworden) ist, Sie dann aber nicht wissen, wohin mit sich und den Kindern oder auch wenn Sie anderweitig von Gewalt und/oder Nachstellung betroffen sind und gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen wollen.
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