Das Vertragsrecht erstreckt sich im Bereich des Verkehrsrechts insbesondere auf den Kauf eines Kfzs, die Anmietung desselben sowie den Abschluss eines Kfz-Leasingvertrages.
Im Zusammenhang mit dem Autokauf kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien betreffend der Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
Wenn die Kaufsache mangelbehaftet ist, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu, die sich nach den §§ 434 ff. BGB richten.
In Betracht kommt zunächst einmal die sogenannte Nacherfüllung.
Grundsätzlich kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Je nach Sachverhalt ist außerdem an eine Minderung des gezahlten Kaufpreises, an Schadensersatz oder aber an den Rücktritt vom Kaufvertrag zu denken.
Vor Abschluss bzw. Unterzeichnung eines Kaufvertrages ist es, insbesondere wenn Gebrauchtwagen betroffen sind, durchaus sinnvoll, den Vertrag vorab anwaltlich prüfen zu lassen, um spätere „böse Überraschungen“ zu vermeiden.
Bei Mietverträgen über Kraftfahrzeuge kommt es häufig bei der Rückgabe zu Streitigkeiten, wenn der Vermieter Fahrzeugschäden behauptet, die der Mieter verursacht haben soll.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass ein eventuelles Rückgabeprotokoll von dem Mieter nicht vorschnell unterschrieben und hiermit ggf. eine Zahlungsverpflichtung anerkannt bzw. bestätigt wird.
Leasingverträge über Pkws werden häufig von Gewerbetreibenden abgeschlossen. Des Öfteren ist es dann so, dass der Leasinggeber bei Rückgabe des Leasingfahrzeuges einen Minderwert behauptet. Häufig gibt es auch Auseinandersetzungen im Hinblick auf eine Überschreitung der vereinbarten Kilometerlaufleistung.
Zu all diesen Themenkomplexen ist Herr Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz, der auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist, Ihr kompetenter Ansprechpartner.
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