Das Strafrecht befasst sich als selbständiger Teil des öffentlichen Rechtes mit dem Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem deutschen Staat im Hinblick auf das Bestehen eines staatlichen Strafanspruchs bei Vorliegen, schuldhaft und rechtswidrig begangenem Unrechts.
Anders ausgedrückt geht es darum, ob der Staat für ein bestimmtes Verhalten des Einzelnen eine Strafe aussprechen darf und worin diese Strafe bestehen kann.
Dasjenige Verhalten, das strafbewehrt ist, ist in verschiedenen Gesetzen abschließend normiert. Das bekannteste dieser Gesetze ist das Strafgesetzbuch (StGB). Aber auch in anderen Gesetzen finden sich entsprechende Normen, z.B. im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), im Waffengesetz (WaffG), im Sprengstoffgesetz (SprengG), im Versammlungsgesetz (VersG), aber auch in Gesetzen, in denen man auf den ersten Blick keine entsprechenden Normen erwarten würde wie z.B. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Ihre kenntnisreichen Ansprechpartner in strafrechtlichen Fragen sind die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Markus J. Herzog und Wolfgang A. Linz.
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