Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts. Hier wird ordnungswidriges Verhalten zum einen definiert, es wird also geregelt und bestimmt, welches Verhalten als ordnungswidrig einzustufen ist, und zum anderen einer bestimmten Sanktion zugeordnet. Bei der Sanktion handelt es sich in aller Regel um eine Geldbuße, weshalb Ordnungswidrigkeiten­verfahren auch häufig Bußgeldverfahren genannt werden.

Ordnungswidrigkeiten gibt es in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Sie sind in den jeweiligen Spezialgestzen normiert. Zu denken ist hier zunächst an das Gewerbe- und Gaststättenrecht. Die Normen finden sich im Gaststättengesetz (GastG) und in der Gewerbeordnung (GewO). Aber auch das Sozialrecht bzw. das Sozialversicherungsrecht kennt Regelungen aus dem Bereich der Ordnungwidrigkeiten, welche in den einzelnen Sozialgestzbüchern (SGB) zu finden sind. Diese Liste könnte noch beliebig fortgeführt werden, die meisten Ordnungswidrigkeiten und damit einhergehende Verfahren begegnen uns aber im Bereich des Straßenverkehrsrechtes, mithin in den Normen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).

„Klassiker“ sind hier Bußgeldbescheide nach (vermeintlichen) Geschwindigkeits­überschreitungen, Abstands­unterschreitungen, Rotlichtverstößen, Parkverstößen, Trunkenheitsfahrten oder auch nach Telefonierens während einer Fahrt.

Zunächst ist anzuraten, dass in jedem Fall vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden sollte, um sich alle Optionen bezüglich des weiteren Vorgehens, insbesondere bezüglich einer efolgreichen rechtsanwaltlichen Vertretung und Verteidigung, offen zu halten.

Wir vertreten und verteidigen Sie in Ordnungs­widrigkeiten­verfahren in jedem Verfahrensstadium und erachten rechtsanwaltlichen Beistand in diesem Zusammenhang auch unter anderem vor dem Hintergrund für angezeigt, dass es die Möglichkeit der Überleitung aus einem Ordnungswidrigkeiten­verfahren in ein Strafverfahren gibt.

Nehmen Sie mithin möglichst umgehend Kontakt zu uns auf, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid erhalten. Aufgrund unserer Spezialisierung im Bereich des Strafrechts, aber auch des Verkehrsrechts, mithin aufgrund der Kombination dieser beiden Rechtsgebieten, die bei Ordnungswidrigkeiten­verfahren im Bereich des Straßenverkehrs relevant sind, können wir umfassend sachkundige und professionelle Betreuung leisten. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus J. Herzog und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Wolfgang A. Linz.