Das Erbrecht beschäftigt sich sowohl mit denjenigen rechtlichen Umständen und Erfordernissen, die zu beachten sind, wenn Vorkehrungen für den Fall des (eigenen) Versterbens getroffen werden sollen, aber auch damit, was gilt, wenn ein Erbfall eintritt im Hinblick auf das betroffene Vermögen und diejenigen Personen, die als Rechtsnachfolger in Betracht kommen.

Ihr Ansprechpartner in diesen Fragen ist Rechtsanwalt Markus J. Herzog. Er berät Sie gerne über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Auflage) wenn Sie Ihren „letzten Willen“ fixieren wollen oder falls Sie Ihrerseits geerbt haben. Auch wenn Sie zusammen mit anderen Teil einer Erbengemeinschaft geworden sind oder es Fragen zum Pflichtteil oder Erbschein gibt, sind Sie bei Rechtsanwalt Markus J. Herzog gut aufgehoben.