Im Handelsrecht geht es um das Recht der Kaufleute. Für diese gelten in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit besondere Regelungen, die in Spezialgesetzen zu finden sind. Eines dieser Spezialgesetze ist das Handelsgesetzbuch (HGB).

Handelsrechtliche Normen finden Anwendung, wenn und sobald einer der Beteiligten eines Vertragsverhältnisses als Kaufmann zu qualifizieren ist.

Die Geltung des Handelsrechts bewirkt, dass das „normale“ Privatrecht ergänzt oder modifiziert wird. So gilt zum Beispiel im Handelsrecht der Grundsatz der Entgeltlichkeit, weshalb der Kaufmann auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung für seine Tätigkeit eine Entlohnung verlangen kann. Auch gelten bestimmte Formvorschriften nicht. Weitere Sonderregelungen gelten, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind.

Ihre Ansprechpartner für handelsrechtliche Fragestellungen sind die Rechtsanwälte Markus J. Herzog und Wolfgang A. Linz.