Im Transportrecht geht es um alle rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Beförderung bzw. dem Transport von Personen oder Gütern zu tun haben.

Diesem Transport bzw. dieser Beförderung liegen Verträge zu Grunde, die im Einzelnen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind. Die beiden wichtigsten Vertragstypen sind der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag.

Der Frachtvertrag ist ein entgeltlicher Werkvertrag über den Transport von Gütern, wohingegen der Speditionsvertrag die gesamte Versendung von Frachtgut betrifft.

Ein Sonderfall des Frachtvertrages, der insbesondere für Privatleute relevant sein kann, ist der sogenannte Umzugsvertrag, bei dem es sich um einen Frachtvertrag handelt, der Umzugsgut zum Gegenstand hat.

Bei grenzüberschreitendem Transport können die handelsrechtlichen Regelungen von internationalen Abkommen wie dem CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) verdrängt werden.

Wir beraten in diesem Zusammenhang nicht nur Speditions- und Transportunternehmen, sondern auch Privatleute.

Ihr kompetenter Ansprechpartner in unserem Haus ist Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz.