Das Reisevertragsrecht beschäftigt sich mit Fragen und Umständen rund um Reiseverträge, die zu den Werkverträgen gehören.

Reiseverträge werden geschlossen zwischen Reiseveranstaltern und Kunden. Reisebüros sind nur Vermittler und keine Vertragspartner.

Gegenstand von Reiseverträgen können Pauschalreisen oder auch einzelne Reisebausteine sein.

Schwierigkeiten können sich hierbei bereits beim Abschluss des Reisevertrages ergeben, aber auch bei dessen Abwicklung, wenn zum Beispiel Reisemängel auftreten. Letztgenannter Fall ist häufiger anzutreffen als ersterer.

Wenn Sie also vor Ort einen Reisemangel gerügt und unter Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und gleichwohl der Mangel nicht behoben wurde, kann der Gang zum Rechtsanwalt nach der Rückkehr nach Hause sinnvoll sein. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz.