Im Mietrecht geht es um gegenseitige Verträge, aufgrund derer sich ein Beteiligter, der Vermieter, zur entgeltlichen Überlassung des Gebrauchs einer Sache an einen anderen Beteiligten, den Mieter, verpflichtet.

Bei „Mieter“ denkt man zu meist an (Wohn-)Raummiete, die auch der praktisch wichtigste Fall sein dürfte. Aber neben Wohnungen, Häusern oder Grundstücken kann auch jede andere Sache, gleich ob beweglich oder unbeweglich, vermietet bzw. gemietet werden.

Je nachdem was ver- bzw. gemietet wird, gelten unterschiedliche Regelungen, die bei einer vertraglichen Vereinbarungen beachtet werden müssen; dies gilt insbesondere für den Bereich der Wohnraummiete.

Probleme können sich im Bereich des Mietrechts in den unterschiedlichsten Zusammenhängen ergeben

– Mängel an der Mietsache,
– Ausbleiben der Miete,
– Behandlung der Mietsache durch den Mieter,
– Kündigung des Mietverhältnisses,
– Zustand der Mietsache bei Rückgabe,
– Höhe der Miete usw.

Haben Sie z. B. Schwierigkeiten mit zahlungsunwilligen Mietern, mit Mietern, die sich nicht an vereinbarte Regelungen halten, oder hat Ihnen Ihr Vermieter ohne für Sie ersichtlichen Grund gekündigt oder die Miete erhöht, so kann anwaltliche Beratung oder auch anwaltliche Vertretung angezeigt sein.

Mit mietvertraglichen Fragen beschäftigt sich in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz. Er vertritt sie engagiert und kompetent.