Das deutsche Fischereirecht gliedert sich in das Seefischereirecht und das Binnenfischereirecht. Ersteres ist in internationalen Abkommen und Gesetzen sowie im Bundesgesetz Seefischereigesetz (SeeFischG) geregelt, wohin gegen letzteres in Deutschland Landesrecht ist.

Unser Haus vertritt Sie lediglich im Bereich des Binnenfischereirechts. Fragen zum Fischereirecht als dem „Recht zu Angeln“, zu damit in Verbindung stehenden Pachtverträgen, zur Ausstellung von Gewässer,- bzw. Erlaubnisscheinen, aber auch Fragen zur Fischereiausübung zum Fischereischein oder zu widerrechtlichen Verletzungen des Fischereirechts im Bereich der Ordnungswidrigkeiten oder auch des Strafrecht (Fischwilderrei), beantwortet Ihnen kompetent Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz.