Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang stehen mit unselbstständiger, abhängiger Erwerbstätigkeit. Das deutsche Arbeitsrecht ist dadurch geprägt, dass es nicht ein Gesetz gibt, in dem sich alle oder ein Großteil der arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden lassen, sondern dass es eine Vielzahl von Gesetzen gibt, die sich mit einzelnen arbeitsrechtlichen Regelungsgegenständen befassen.

Das Arbeitsrecht lässt sich gleichwohl gliedern in das Individualarbeitsrecht, welches sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern befasst, und das Kollektivarbeitsrecht, welches sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Arbeitnehmerorganisationen einerseits und Arbeitsgeberverbänden bzw. einzelnen Arbeitgebern andererseits oder aber zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern befasst.

Unser Schwerpunkt liegt im arbeitsrechtlichen Kontext im Bereich des Individualarbeitsrechts. Zuständig in unserem Haus ist hier Rechtsanwalt Wolfgang A. Linz. Er ist mithin Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen zum Beispiel Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, Sie eine Abmahnung erhalten haben, die Sie für unberechtigt halten, oder wenn Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen und einen Arbeitsvertrag zu Durchsicht erhalten haben, den sie prüfen lassen wollen, damit es später keine „unangenehmen Überraschungen“ gibt.